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BAMBERGER STR. 10 | 96215 LICHTENFELS
UNSERE AKTUELLEN PRAXISZEITEN:
Montag – Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
bis 18:00 Uhr
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es aufgrund der hohen Nachfrage in unserer Praxis derzeit zu längeren Wartezeiten für die nächsten freien Beratungstermine kommen kann. Wir verstehen, dass dies möglicherweise Unannehmlichkeiten mit sich bringt, und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und ihre Geduld.
Unser Team arbeitet kontinuierlich daran, Ihnen die bestmögliche Betreuung zu bieten, und wir setzen alles daran, die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Praxis!
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Hat sich ein Bracket oder ein Band gelöst, vereinbaren Sie schnell einen Reparatur-Termin in der Praxis. Sollte es möglich sein, das Bracket oder das Band aus dem Mund zu entfernen, bringen Sie es bitte zum Termin mit.
Sticht ein Draht können Sie diesen mit dem Holzstäbchen (Schutzwachsdose) wieder zurechtbiegen. Sollte dies nicht genügen, dann bitte mit dem Schutzwachs oder einem zuckerfreien Kaugummi abdecken und einen Notfalltermin vereinbaren.
Löst sich ein geklebter Dauerretainer oder eine Klebestelle, bitte schnell einen Reparatur-Termin vereinbaren und das herausnehmbare Stabilisierungsgerät nachts weitertragen.
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Nach dem Aktivieren einer Schraube an der herausnehmbaren Zahnspange sind geringfügige Beschwerden normal. Auch beim Eintragen eines funktionskieferorthopädischen Gerätes zur Korrektur der Lage der Kiefer können muskuläre Beschwerden auftreten.
Sollte jedoch eine Druckstelle an der Schleimhaut auftreten oder ein Draht- oder Kunststoffanteil brechen, bitte sofort einen Termin in der Praxis vereinbaren.
Bitte besuchen Sie die Website des Zahnarzt-Notdienstes:
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Der günstigste Behandlungsbeginn liegt zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr.
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Ja - bei einem Kreuzbiss, einer ausgeprägten Stufe (mehr als 9 mm) und einem sehr groß ausgebildeten Unterkiefer ist ein früherer Behandlungsbeginn von Vorteil.
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Bei guter Mitarbeit des Patienten dauert eine kieferorthopädische Behandlung ca. 3 Jahre.
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Das ist von der Art und Schwere der Fehlstellung abhängig. Herausnehmbare Zahnspangen werden vorwiegend zur Kieferregulierung während der Wachstumsperiode eingesetzt. Die reine Zahnbewegung oder auch der Lückenschluss bei einer Zahnentfernung erfolgen mit einer festen Zahnspange. Ein besser oder schlechter gibt es nicht. Jede Zahnspange erfüllt andere Aufgaben.
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Eine Eingewöhnungszeit ist erforderlich. In den ersten Tagen kann eine Überempfindlichkeit an den Zähnen und an der Mundschleimhaut auftreten. Wichtig ist die richtige Zahnpflege. Dazu werden dem Patienten nach dem Einsetzen der festen Spange Verhaltenshinweise mitgegeben.
Anhand eines Videos wird die Reinigung mit Zahnspange genau erläutert. Nach Entfernung der festen Zahnspange ist eine Stabilisierungszeit (ca. 1 Jahr) unbedingt erforderlich. Diese erfolgt mit einer herausnehmbaren Zahnspange und/oder mittels eines geklebten Retainers.
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Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung sollte immer die Zahnerhaltung sein. In einigen Fällen, wie beispielsweise extremem Platzmangel oder Gegenextraktion bei Nichtanlagen, ist eine Zahnentfernung der richtige Weg.
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KIG ist ein befundbezogenes Indikationssystem zur Feststellung des Behandlungsbedarfs. Hierbei wird der Befund je nach Schwere der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung in fünf Grade eingestuft. Nur bei den Graden 3, 4 und 5 wird eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gewährt.
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Kieferorthopädische Behandlungen nach den KIG 3-5 (siehe oben) werden für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von den Gesetzlichen Krankenversicherungen zu 100% erstattet. Allerdings sind während der Behandlung 20% der Kosten selbst zu tragen. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung werden diese 20% von der Krankenversicherung zurückerstattet.
Diese Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse umfasst jedoch nicht das gesamte Spektrum der modernen Kieferorthopädie. Werden Zusatz- oder Privatleistungen empfohlen und gewünscht, fällt ein Eigenanteil an. Bei leichten Zahn- und Kieferfehlstellungen (KIG unter 3) bezuschusst die gesetzliche Krankenversicherung die kieferorthopädischen Leistungen nicht. In diesem Fall liegt die Entscheidung beim Versicherten, ob und in welchem Rahmen eine Behandlung durchgeführt werden soll.
Sämtliche Kosten für Zusatz- oder Privatleistungen sind vor Behandlungsbeginn bekannt.