09571 70075
BAMBERGER STR. 10 | 96215 LICHTENFELS
UNSERE AKTUELLEN PRAXISZEITEN:
Montag – Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
bis 18:00 Uhr
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es aufgrund der hohen Nachfrage in unserer Praxis derzeit zu längeren Wartezeiten für die nächsten freien Beratungstermine kommen kann. Wir verstehen, dass dies möglicherweise Unannehmlichkeiten mit sich bringt, und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und ihre Geduld.
Unser Team arbeitet kontinuierlich daran, Ihnen die bestmögliche Betreuung zu bieten, und wir setzen alles daran, die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Praxis!
Frau Diana Erbstößer
09571 70075
09571 70076
Montag – Donnerstag
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Freitag
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Bamberger Str. 10 96215 Lichtenfels
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Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es aufgrund der hohen Nachfrage in unserer Praxis derzeit zu längeren Wartezeiten für die nächsten freien Beratungstermine kommen kann. Wir verstehen, dass dies möglicherweise Unannehmlichkeiten mit sich bringt, und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und ihre Geduld.
Unser Team arbeitet kontinuierlich daran, Ihnen die bestmögliche Betreuung zu bieten, und wir setzen alles daran, die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.
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Dieser erste Termin ist notwendig, um abzuklären, ob und in welcher Form eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte. Der Behandler*in untersucht den Kiefer-Gesichts-Bereich und erstellt einen Befund. Dieser wird mit Ihnen ausführlich besprochen und es werden die Therapiemöglichkeiten sowie die Dauer der Behandlung aufgezeigt.
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Ist eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht, werden in der Folge die Anfangsunterlagen erstellt. Dazu gehören ein Abdruck oder Scan von den Zähnen, eine Röntgenübersichtsaufnahme, eine Röntgenseitenaufnahme, Fotos und eine Dokumentation der Zahnpflege. Anhand dieser Unterlagen kann der Behandler*in einen Behandlungsplan erstellen.
Der Behandlungsplan muss vor Behandlungsbeginn von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden.
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Der genehmigte Behandlungsplan wird gemeinsam mit Ihnen ausführlich besprochen.
Art und Umfang der für die kieferorthopädische Behandlung notwendigen Leistungen sind im Sozialgesetzbuch definiert und folgen dem Grundsatz eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung zu gewährleisten“.
Zusätzliche Mittel, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir informieren Sie im Gespräch über die außervertraglichen Leistungen/Zusatzleistungen und Mehrkosten.
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Im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung ist es in vielen Fällen notwendig, Spezialisten aus anderen Fachgebieten miteinzubeziehen.
Bei Patienten mit funktionellen Störungen (Zungenfehlfunktion, inkompetenter Mundschluss o.ä.) arbeiten wir eng mit den ortsansässigen Logopäden und Osteopathen zusammen.
Bei besonderen Zahnanomalien, wie einem Kreuzbiss oder einer Progenie, ist ebenfalls ein Osteopath ein wertvoller Therapiebegleiter. Bei kombiniert kieferorthopädisch–chirurgischer Behandlung und bei Patienten mit Kiefergelenkproblemen wird zusätzlich eine physiotherapeutische Behandlung verordnet.