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BAMBERGER STR. 10 | 96215 LICHTENFELS
UNSERE AKTUELLEN PRAXISZEITEN:
Montag – Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
bis 18:00 Uhr

vom 22.12.2025 bis 02.01.2026
In dringenden Notfällen, wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt oder entnehmen den Notdienst unter www.notdienst-zahn.de
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familie besinnliche und erholsame Weihnachten und einen guten Start ins Neue Jahr 2026.
Frau Diana Erbstößer
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Bamberger Str. 10 96215 Lichtenfels
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vom 22.12.2025 bis 02.01.2026
In dringenden Notfällen, wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt oder entnehmen den Notdienst unter www.notdienst-zahn.de
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familie besinnliche und erholsame Weihnachten und einen guten Start ins Neue Jahr 2026.
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Dieser erste Termin ist notwendig, um abzuklären, ob und in welcher Form eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte. Der Behandler*in untersucht den Kiefer-Gesichts-Bereich und erstellt einen Befund. Dieser wird mit Ihnen ausführlich besprochen und es werden die Therapiemöglichkeiten sowie die Dauer der Behandlung aufgezeigt.
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Ist eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht, werden in der Folge die Anfangsunterlagen erstellt. Dazu gehören ein Abdruck oder Scan von den Zähnen, eine Röntgenübersichtsaufnahme, eine Röntgenseitenaufnahme, Fotos und eine Dokumentation der Zahnpflege. Anhand dieser Unterlagen kann der Behandler*in einen Behandlungsplan erstellen.
Der Behandlungsplan muss vor Behandlungsbeginn von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden.
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Der genehmigte Behandlungsplan wird gemeinsam mit Ihnen ausführlich besprochen.
Art und Umfang der für die kieferorthopädische Behandlung notwendigen Leistungen sind im Sozialgesetzbuch definiert und folgen dem Grundsatz eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung zu gewährleisten“.
Zusätzliche Mittel, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir informieren Sie im Gespräch über die außervertraglichen Leistungen/Zusatzleistungen und Mehrkosten.
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Im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung ist es in vielen Fällen notwendig, Spezialisten aus anderen Fachgebieten miteinzubeziehen.
Bei Patienten mit funktionellen Störungen (Zungenfehlfunktion, inkompetenter Mundschluss o.ä.) arbeiten wir eng mit den ortsansässigen Logopäden und Osteopathen zusammen.
Bei besonderen Zahnanomalien, wie einem Kreuzbiss oder einer Progenie, ist ebenfalls ein Osteopath ein wertvoller Therapiebegleiter. Bei kombiniert kieferorthopädisch–chirurgischer Behandlung und bei Patienten mit Kiefergelenkproblemen wird zusätzlich eine physiotherapeutische Behandlung verordnet.