09571 70075
BAMBERGER STR. 10 | 96215 LICHTENFELS
UNSERE AKTUELLEN PRAXISZEITEN:
Montag – Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr und
13:00 – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
bis 18:00 Uhr
Am Freitag, den 26.07.24 ist unsere Praxis bis 13:00 telefonisch erreichbar
Vom 29.07.bis 09.08.24 sind wir wie folgt erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 07.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, telefonisch erreichbar bis 17.00 Uhr
Frau Diana Erbstößer
09571 70075
09571 70076
Montag – Donnerstag
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13:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr und
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Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 07.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, telefonisch erreichbar bis 17.00 Uhr
Bamberger Str. 10 96215 Lichtenfels
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Vom 29.07.bis 09.08.24 sind wir wie folgt erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 07.00 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, telefonisch erreichbar bis 17.00 Uhr
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Dieser erste Termin ist notwendig, um abzuklären, ob und in welcher Form eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte. Der Behandler*in untersucht den Kiefer-Gesichts-Bereich und erstellt einen Befund. Dieser wird mit Ihnen ausführlich besprochen und es werden die Therapiemöglichkeiten sowie die Dauer der Behandlung aufgezeigt.
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Ist eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht, werden in der Folge die Anfangsunterlagen erstellt. Dazu gehören ein Abdruck oder Scan von den Zähnen, eine Röntgenübersichtsaufnahme, eine Röntgenseitenaufnahme, Fotos und eine Dokumentation der Zahnpflege. Anhand dieser Unterlagen kann der Behandler*in einen Behandlungsplan erstellen.
Der Behandlungsplan muss vor Behandlungsbeginn von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden.
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Der genehmigte Behandlungsplan wird gemeinsam mit Ihnen ausführlich besprochen.
Art und Umfang der für die kieferorthopädische Behandlung notwendigen Leistungen sind im Sozialgesetzbuch definiert und folgen dem Grundsatz eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung zu gewährleisten“.
Zusätzliche Mittel, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir informieren Sie im Gespräch über die außervertraglichen Leistungen/Zusatzleistungen und Mehrkosten.
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Im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung ist es in vielen Fällen notwendig, Spezialisten aus anderen Fachgebieten miteinzubeziehen.
Bei Patienten mit funktionellen Störungen (Zungenfehlfunktion, inkompetenter Mundschluss o.ä.) arbeiten wir eng mit den ortsansässigen Logopäden und Osteopathen zusammen.
Bei besonderen Zahnanomalien, wie einem Kreuzbiss oder einer Progenie, ist ebenfalls ein Osteopath ein wertvoller Therapiebegleiter. Bei kombiniert kieferorthopädisch–chirurgischer Behandlung und bei Patienten mit Kiefergelenkproblemen wird zusätzlich eine physiotherapeutische Behandlung verordnet.